Delegierte Verordnung (EU) 2018/1728 der Kommission vom 13. Juli 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 in Bezug auf die Zuweisung zusätzlicher Mittel aus dem EU-Haushalt für die Implementierung des Einreise-/Ausreisesystems
Text
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Article 1
1 Aus dem Gesamthaushaltsplan der Union wird ein Betrag von 480241000 EUR zur Deckung der Kosten für die Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 gemäß Artikel 64 der genannten Verordnung zugewiesen.
2 Der in Absatz 1 genannte Betrag wird den 791000000 EUR entnommen, die gemäß Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 für die Entwicklung von IT-Systemen vorgesehen sind.
Article 2
Der in Artikel 1 Absatz 1 genannte Betrag wird wie folgt verwendet: a) 287863000 EUR werden der mit der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 errichteten Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zur Deckung der Kosten gemäß Artikel 64 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2226 zugewiesen. b) 192378000 EUR werden den Mitgliedstaaten zur Deckung der Kosten gemäß Artikel 64 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2226 sowie der Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb der einheitlichen nationalen Schnittstelle gemäß Artikel 64 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2226 zugewiesen. Im Einklang mit Artikel 64 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2017/2226 beläuft sich der Beitrag aus dem Unionshaushalt zu den angefallenen Kosten auf 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Dieser Beitrag wird den Mitgliedstaaten zu gleichen Teilen zugewiesen.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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