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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2018/1909 des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 hinsichtlich des Informationsaustauschs zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Konsignationslagerregelungen

CELEX
32018R1909
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2018-12-04
In force since
2018-12-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 wird wie folgt geändert: 1. Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern der Personen, die die Lieferungen und Dienstleistungen gemäß Buchstabe b getätigt oder erbracht haben, und die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern der Personen, die Informationen gemäß Artikel 262 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG zu den Personen übermittelt haben, denen eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gemäß Buchstabe a erteilt wurde;“ 2. In Buchstabe e erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „e) der Gesamtwert aller Lieferungen oder Dienstleistungen nach Buchstabe b durch jede der in Buchstabe c genannten Personen an jede Person, der eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, und für jede Person, die Informationen gemäß Artikel 262 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG übermittelt hat, ihre Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer und die Informationen, die sie zu den einzelnen Personen übermittelt hat, denen jeweils eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2020.

Relations

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Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

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