Beschluss (EU) 2019/28 des Rates vom 10. Dezember 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf eine Verlängerung der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien um zwei Jahre zu vertretenden Standpunkt
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Verlängerung der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien um zwei Jahre zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsrats EU-Jordanien, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Der Assoziationsrat beschließt im Wege des schriftlichen Verfahrens eine Verlängerung der seinem Beschluss Nr. 1/2016 vom 19. Dezember 2016 beigefügten Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien bis zum 31. Dezember 2020.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions