Beschluss (EU) 2019/2231 der Europäischen Zentralbank vom 10. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2020 (EZB/2019/40)
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Article 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Beschlusses sind die nachfolgend aufgeführten Begriffe wie folgt zu verstehen: a) „Umfang der Ausgabe von Münzen“ der Umfang der Ausgabe von Münzen im Sinne von Artikel 1 Nummer 3 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43); b) „Umlaufmünzen“ Umlaufmünzen im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 729/2014 des Rates ; c) „Sammlermünzen“ Sammlermünzen im Sinne von Artikel 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates .
Article 2 Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2020
Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2020, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt: Umfang der zur Ausgabe genehmigten Euro-Münzen im Jahr 2020:Umlaufmünzen Sammlermünzen (nicht für den Umlauf bestimmt) Umfang der Ausgabe von Münzen(in Mio. EUR)(in Mio. EUR)(in Mio. EUR)Belgien59,01,060,0Deutschland412,0209,0621,0Estland10,10,310,4Irland10,50,511,0Griechenland119,10,7119,8Spanien357,330,0387,3Frankreich224,050,0274,0Italien174,02,7176,7Zypern12,00,112,1Lettland8,30,28,5Litauen22,00,722,7Luxemburg14,61,015,6Malta9,40,29,6Niederlande17,03,020,0Österreich71,5153,5225,0Portugal61,12,163,2Slowenien23,01,024,0Slowakei19,01,220,2Finnland15,010,025,0
Article 3 Wirksamwerden
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Article 4 Adressaten
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gerichtet.
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