Durchführungsbeschluss der Kommission vom 11. Februar 2019 über die Einleitung des Verfahrens zur vorübergehenden Rücknahme der dem Königreich Kambodscha gewährten Zollpräferenzen nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012
Text
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Article 1
Das Verfahren gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 zur vorübergehenden Rücknahme der Zollpräferenzen, die dem Königreich Kambodscha gemäß Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung gewährt wurden, wird eingeleitet. Die im Anhang dieses Beschlusses enthaltene Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens zur vorübergehenden Rücknahme der Zollpräferenzen, die dem Königreich Kambodscha gemäß der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 gewährt wurden, wird genehmigt.
Article 2
Die im Anhang dieses Beschlusses enthaltene Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens zur vorübergehenden Rücknahme der Zollpräferenzen, die dem Königreich Kambodscha gemäß der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 gewährt wurden, wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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