Beschluss (EU) 2019/277 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union für Vorauszahlungen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2019
Text
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Article 1
Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2019 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 50000000 EUR für Vorauszahlungen bereitgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2019.
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