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Beschluss (EU) 2019/308 des Rates vom 18. Februar 2019 zur Ermächtigung Luxemburgs, Österreichs und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt von Belarus und Usbekistan zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen

CELEX
32019D0308
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2019-02-18
In force since
2019-02-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Luxemburg, Österreich und Rumänien werden ermächtigt, den Beitritt von Belarus und Usbekistan zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union anzunehmen.

2 Luxemburg, Österreich und Rumänien hinterlegen im Interesse der Union bis spätestens 19. Februar 2020 eine Erklärung über die Annahme des Beitritts von Belarus und Usbekistan zum Haager Übereinkommen von 1980 mit folgendem Wortlaut: „[MITGLIEDSTAAT (Name in Vollform)] erklärt, den Beitritt von Belarus und Usbekistan zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2019/308 des Rates anzunehmen.“

3 Luxemburg, Österreich und Rumänien unterrichten den Rat und die Kommission über die Hinterlegung ihrer jeweiligen Erklärung über die Annahme des Beitritts von Belarus und Usbekistan zum Haager Übereinkommen von 1980 und übermitteln der Kommission den Wortlaut der Erklärungen innerhalb von zwei Monaten ab deren Hinterlegung.

Article 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Article 3

Dieser Beschluss ist an Luxemburg, Österreich und Rumänien gerichtet.

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