Beschluss der Kommission vom 18. März 2019 über die Beteiligung der nationalen Regulierungsbehörde des Kosovos am Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation
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Article 1
Die nationale Regulierungsbehörde des Kosovos, die in erster Linie für die Beaufsichtigung des laufenden Marktgeschehens im Bereich der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste zuständig ist, kann sich am Regulierungsrat und den Arbeitsgruppen des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und dem Verwaltungsrat des GEREK-Büros beteiligen. Das Mandat für die Beteiligung der nationalen Regulierungsbehörde des Kosovos ist als Anhang beigefügt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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