Durchführungsbeschluss (EU) 2019/329 der Kommission vom 25. Februar 2019 zur Festlegung der Spezifikationen für die Qualität, Auflösung und Verwendung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern für die biometrische Verifizierung und Identifizierung im Einreise-/Ausreisesystem (EES)
Text
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Article 1
1 Die Spezifikationen für die Qualität, Auflösung und Verwendung von Fingerabdrücken für die biometrische Verifizierung und Identifizierung im EES sind im Anhang festgelegt.
2 Die Spezifikationen für die Qualität, Auflösung und Verwendung von Gesichtsbildern für die biometrische Verifizierung und Identifizierung im EES, einschließlich wenn diese direkt vor Ort aufgenommen oder elektronisch aus dem eMRTD extrahiert werden, sind im Anhang festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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