Durchführungsbeschluss (EU) 2019/338 der Kommission vom 20. Februar 2019 über die Verlängerung der verstärkten Überwachung Griechenlands (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 1481)
Text
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Article 1
Der Zeitraum der verstärkten Überwachung Griechenlands nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 472/2013, die durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1192 aktiviert wurde, wird für einen Zeitraum von sechs Monaten, der am 21. Februar 2019 beginnt, verlängert.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
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