Beschluss (EU) 2019/385 des Rates vom 4. März 2019 über den Abschluss des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d'Ivoire (2018-2024)
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d'Ivoire (2018-2024) wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung nach Artikel 14 des Protokolls im Namen der Union vor.
Article 3
Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die durch den Gemischten Ausschuss anzunehmenden Änderungen des Protokolls zu genehmigen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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