Beschluss (EU) 2019/477 des Rates vom 12. März 2019 über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
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Article 1
Das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union wird im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 7 des Protokolls vorgesehenen Notifizierungen im Namen der Union vor und gibt dem Haschemitischen Königreich Jordanien gegenüber folgende Mitteilung ab: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten und deren Rechtsnachfolgerin geworden; von diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher müssen alle Bezugnahmen auf „die Europäische Gemeinschaft“ oder „die Gemeinschaft“ im Wortlaut des Protokolls, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf „die Europäische Union“ gelesen werden“.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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