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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/541 der Kommission vom 1. April 2019 über die Gleichwertigkeit des Rechts- und Aufsichtsrahmens für genehmigte Börsen und anerkannte Marktbetreiber in Singapur im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 2349) (Text von Bedeutung für den EWR.)

CELEX
32019D0541
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2019-04-01
In force since
2019-04-03
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Für die Zwecke von Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 wird hiermit festgestellt, dass der Rechts- und Aufsichtsrahmen Singapurs gewährleistet, dass die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten genehmigten Börsen und anerkannten Marktbetreiber rechtsverbindliche Anforderungen erfüllen, die den Anforderungen an Handelsplätze nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, die aus der genannten Verordnung, der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 erwachsen, gleichwertig sind und in Singapur einer wirksamen Beaufsichtigung und Durchsetzung unterliegen.

Article 2

Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Beschlusses und im Anschluss spätestens alle drei Jahre nach jeder vorherigen Überprüfung gemäß diesem Artikel überprüft die Kommission die Gründe, auf die sich die Feststellung in Artikel 1 stützt.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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