Beschluss (GASP) 2019/832 des Rates vom 22. Mai 2019 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger)
Text
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Article 1
„(3a Überdies leistet die EUCAP Sahel Niger unbeschadet ihres Kernmandats in Niger einen Beitrag zur Regionalisierung der GSVP-Maßnahmen in der Sahelzone, indem sie hilft, die Interoperabilität und Koordinierung der internen Sicherheitskräfte der G5 der Sahelzone zu verbessern, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und regionale Kooperationsstrukturen unterstützt und zur Verbesserung der nationalen Fähigkeiten der G5 der Sahelzone beiträgt. Die EUCAP Sahel Niger kann diese Maßnahmen im Einklang mit dem gemeinsamen zivil-militärischen Einsatzkonzept für die Regionalisierung der GSVP-Maßnahmen in der Sahelzone bei Bedarf in den G5 der Sahelzone durchführen. Zu diesem Zweck stellt die EUCAP Sahel Niger mit Unterstützung der in im Rahmen der EUCAP Sahel Mali eingerichteten, als Mittler fungierenden regionalen Beratungs- und Koordinierungszelle im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten auf Ersuchen des betreffenden Landes und unter Berücksichtigung der Sicherheitslage Fortbildung, Beratung und sonstige spezifische Unterstützung für die G5 der Sahelzone bereit. Bevor in einem G5 der Sahelzone eine neue Aktivität begonnen wird, wird das Politische und Sicherheitspolitische Komitee unterrichtet.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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