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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/871 der Kommission vom 26. März 2019 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen des Vereinigten Königreichs für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2018 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktzenzeichen C(2019) 2357)

CELEX
32019D0871
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2019-03-26
In force since
2019-03-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Rechnungen der Zahlstellen „Department of Agriculture, Environment and Rural Affairs“, „The Scottish Government Rural Payments and Inspectors Directorate“, „Welsh Government“ und „Rural Payments Agency“ des Vereinigten Königreichs werden für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2018 finanzierten Ausgaben abgeschlossen. Die gemäß diesem Beschluss vom Vereinigten Königreich wiedereinzuziehenden bzw. ihm zu erstattenden Beträge, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ergebenden Beträge, sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.

Article 2

Dieser Beschluss greift späteren Konformitätsabschlussbeschlüssen der Kommission gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 nicht vor, mit denen nicht in Übereinstimmung mit den Unionsvorschriften getätigte Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden.

Article 3

Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Relations

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