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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/874 der Kommission vom 22. Mai 2019 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2018 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 3820)

CELEX
32019D0874
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2019-05-22
In force since
2019-05-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2018 finanzierten Ausgaben werden abgeschlossen. Die gemäß diesem Beschluss von den Mitgliedstaaten wiedereinzuziehenden bzw. ihnen zu erstattenden Beträge, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ergebenden Beträge, sind in den Anhängen I und II dieses Beschlusses aufgeführt.

Article 2

Dieser Beschluss greift späteren Konformitätsabschlussbeschlüssen der Kommission gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 nicht vor, mit denen nicht in Übereinstimmung mit den Unionsvorschriften getätigte Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

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