Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1128 der Kommission vom 1. Juli 2019 über Zugangsrechte hinsichtlich der im Europäischen Zentralspeicher enthaltenen Sicherheitsempfehlungen und Antworten darauf sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2012/780/EU (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Gegenstand
In diesem Beschluss sind Maßnahmen zur Verwaltung des gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 eingerichteten Europäischen Zentralspeichers hinsichtlich des Zugangs zu Sicherheitsempfehlungen im Sinne des Artikels 2 Nummer 15 der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 und zu den gemäß Artikel 18 Absatz 3 der letztgenannten Verordnung erfassten Antworten darauf festgelegt.
Article 2 Status von Sicherheitsempfehlungen und der Antworten darauf
Alle im Europäischen Zentralspeicher enthaltenen Sicherheitsempfehlungen und Antworten darauf werden der allgemeinen Öffentlichkeit über eine von der Kommission eingerichtete und verwaltete öffentliche Website zugänglich gemacht.
Article 3 Schutz personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Beschlusses erfolgt im Einklang mit den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725.
Article 4 Vertraulichkeit
Gemäß diesem Beschluss veröffentlichte Antworten auf Sicherheitsempfehlungen dürfen keine vertraulichen Informationen enthalten. Die Mitgliedstaaten legen zu diesem Zweck geeignete Verfahren fest.
Article 5 Aufhebung
Der Beschluss 2012/780/EU wird aufgehoben.
Article 6 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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