Beschluss (EU) 2019/1252 der Kommission vom 19. September 2018 über die Steuervorbescheide SA.38945 (2015/C) (ehemals 2015/NN) (ehemals 2014/CP), die McDonald's Europe von Luxemburg erteilt wurden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 6076) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
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Article 1
Die Erteilung der angefochtenen Steuervorbescheide vom 30. März 2009 und 17. September 2009 durch die luxemburgischen Steuerbehörden an die McD Europe Franchising, S.à.r.l. stellt keine falsche Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Luxemburg und den Vereinigten Staaten durch Luxemburg dar, sodass diese Steuervorbescheide nicht als Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union anzusehen sind.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet.
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