Beschluss (EU) 2019/1577 des Rates vom 16. September 2019 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt der Union zur vorgeschlagenen Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
In Protokoll 31 des Abkommens wird in Artikel 10 Absatz 8 Buchstabe d (Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) unter dem Gedankenstrich Folgendes eingefügt: „geändert durch 32019 D 0420: Beschluss (EU) 2019/420 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2019 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (ABl L 77 I vom 20.3.2019, S. 1.)“.
Article 2
Dieser Beschluss tritt an dem Tag nach der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft . Er gilt ab dem 21. März 2019.
Article 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions