Beschluss (EU) 2019/1580 des Rates vom 18. Juli 2019 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika, Island und dem Königreich Norwegen betreffend zeitliche Beschränkungen von Vereinbarungen über die Bereitstellung von Luftfahrzeugen mit Besatzung
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung im Namen der Union des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika, Island und dem Königreich Norwegen betreffend zeitliche Beschränkungen von Vereinbarungen über die Bereitstellung von Luftfahrzeugen mit Besatzung sowie der Gemeinsamen Erklärung, die Bestandteil des Übereinkommens ist, wird vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Übereinkommens genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluss zusammen mit der Niederschrift über die Beratungen beigefügt.
Article 2
Das Abkommen wird in englischer Sprache unterzeichnet. Gemäß Unionsrecht wird das Abkommen von der Union zudem in bulgarischer, dänischer, deutscher, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst. Die Verbindlichkeit dieser zusätzlichen Sprachfassungen sollte im Wege eines diplomatischen Notenwechsels zwischen den Vertragsparteien festgestellt werden. Alle verbindlichen Fassungen sind gleichwertig.
Article 3
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Übereinkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 4
Das Übereinkommen wird ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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