Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1594 des Rates vom 24. September 2019 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/805/EU zur Ermächtigung der Republik Polen, von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 168 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelungen einzuführen
Text
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Article 3
Dieser Beschluss gilt bis 31. Dezember 2022. Jeder Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung der mit diesem Beschluss genehmigten abweichenden Regelungen ist der Kommission bis zum 1. April 2022 vorzulegen. Einem solchen Antrag ist ein Bericht beizufügen, der eine Überprüfung des Prozentsatzes für die Beschränkung des Vorsteuerabzugsrechts auf der Grundlage dieses Beschlusses enthält.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Bekanntgabe in Kraft.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.
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