Beschluss (EU) 2019/1708 des Rates vom 7. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Verlängerung einer WTO-Ausnahmegenehmigung, die es den Vereinigten Staaten erlaubt, im Rahmen des US-Gesetztes Caribbean Basin Economic Recovery Act (CBERA) eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren, zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, besteht darin, die Verlängerung einer WTO-Ausnahmegenehmigung zu unterstützen, die es den Vereinigten Staaten erlaubt, für infrage kommende Waren mit Ursprung in zentralamerikanischen und karibischen Ländern und Gebieten im Rahmen des Caribbean Basin Economic Recovery Act vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2025 eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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