Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1713 der Kommission vom 9. Oktober 2019 zur Festlegung des Formats der von den Mitgliedstaaten für die Berichterstattung über die Durchführung der Richtlinie (EU) 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates zu übermittelnden Informationen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 7133) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Für die Übermittlung eines Berichts mit einer Schätzung der jährlichen Gesamtemissionen von Kohlenmonoxid (CO) an die Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/2193 verwenden die Mitgliedstaaten den Fragebogen im Anhang dieses Beschlusses. Die Mitgliedstaaten übermitteln die im Anhang dieses Beschlusses genannten Informationen mithilfe des von der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Verfügung gestellten elektronischen Datenübermittlungsinstruments.
Article 2
Die im Anhang dieses Beschlusses genannten Informationen werden, sofern in diesem Anhang nichts anderes bestimmt ist, für das Berichtsjahr 2019 übermittelt. Die im Anhang dieses Beschlusses genannten Informationen werden bis spätestens 1. Januar 2021 übermittelt.
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