Beschluss 2019/1749 des Rates vom 14. Oktober 2019 zum Antrag Irlands auf Anwendung einzelner Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA)
Text
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Article 1
Infolge der Beschlüsse 2002/192/EG und 2012/764/EU wendet Irland die Verordnung (EU) 2018/1726 insoweit an, als sie sich auf das Betriebsmanagement des VIS und der Teile des SIS, die Irland nicht anwendet, sowie auf das Betriebsmanagement des EES und des ETIAS bezieht.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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