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Beschluss (GASP) 2019/1788 des Rates vom 24. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi

CELEX
32019D1788
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2019-10-24
In force since
2019-10-26
End of validity
2026-10-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 4a

1 Der Rat und der Hohe Vertreter dürfen personenbezogene Daten verarbeiten, um ihre Aufgaben nach diesem Beschluss zu erfüllen, insbesondere a) der Rat bei der Ausarbeitung und Durchführung von Änderungen des Anhangs; b) der Hohe Vertreter bei der Ausarbeitung von Änderungen des Anhangs.

2 Der Rat und der Hohe Vertreter dürfen gegebenenfalls Daten, die Straftaten der in der Liste geführten natürlichen Personen, strafrechtliche Verurteilungen oder Sicherungsmaßregeln im Zusammenhang mit diesen Personen betreffen, nur in dem Umfang verarbeiten, in dem das für die Ausarbeitung des Anhangs erforderlich ist.

3 Für die Zwecke dieses Beschlusses werden der Rat und der Hohe Vertreter jeweils zu ‚Verantwortlichen‘ im Sinne des Artikels 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates bestimmt, um sicherzustellen, dass die betroffenen natürlichen Personen ihre Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 ausüben können.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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