Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1854 der Kommission vom 29. Oktober 2019 zur Gründung der europäischen Forschungsinfrastruktur für Bildgebungstechnologien in Biologie und Biomedizin — Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur Euro-BioImaging (ERIC Euro-BioImaging) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 7612) (Nur der bulgarische, der dänische, der deutsche, der englische, der finnische, der französische, der italienische, der niederländische, der portugiesische, der schwedische, der tschechische und der ungarische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
1 Die europäische Forschungsinfrastruktur für Bildgebungstechnologien in Biologie und Biomedizin — Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur Euro-BioImaging (ERIC Euro-BioImaging) wird gegründet.
2 Die wesentlichen Teile der Satzung des ERIC Euro-BioImaging sind im Anhang beigefügt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Französische Republik, den Staat Israel, die Italienische Republik, Ungarn, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, das Königreich Norwegen, die Portugiesische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und das Europäische Laboratorium für Molekularbiologie gerichtet.
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