Beschluss (GASP) 2019/1893 des Rates vom 11. November 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 9a
1 Der Rat und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden ‚Hoher Vertreter‘) können personenbezogene Daten verarbeiten, um ihre Aufgaben nach diesem Beschluss wahrzunehmen, insbesondere a) für den Rat bei der Ausarbeitung und Durchführung von Änderungen der Anhänge I und II; b) für den Hohen Vertreter bei der Ausarbeitung von Änderungen der Anhänge I und II.
2 Der Rat und der Hohe Vertreter dürfen gegebenenfalls einschlägige Daten, die Straftaten der in der Liste geführten natürlichen Personen, strafrechtliche Verurteilungen dieser Personen oder Sicherungsmaßregeln im Zusammenhang mit diesen Personen betreffen, nur in dem Umfang verarbeiten, in dem dies für die Ausarbeitung der Anhänge I und II erforderlich ist.
3 Für die Zwecke dieses Beschlusses werden der Rat und der Hohe Vertreter zu ‚Verantwortlichen‘ im Sinne von Artikel 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates bestimmt, um sicherzustellen, dass die betreffenden natürlichen Personen ihre Rechte nach der Verordnung (EU) 2018/1725 ausüben können.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions