Beschluss (EU) 2019/1904 Des Rates vom 8. November 2019 mit dem Ersuchen an die Kommission, eine Untersuchung im Lichte des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/16 zu dem Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts sowie — falls angesichts der Ergebnisse der Untersuchung angemessen — einen Vorschlag zu unterbreiten
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Rat ersucht die Kommission, bis zum 30. April 2021 eine Untersuchung im Lichte des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/16 zu dem Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts zu unterbreiten.
Article 2
1 Der Rat ersucht die Kommission, einen Vorschlag zu unterbreiten, falls das angesichts der Ergebnisse der Untersuchung angemessen ist, oder anderenfalls den Rat über andere, infolge der Untersuchung erforderliche Maßnahmen zu unterrichten.
2 Gemäß gängiger Praxis ersucht der Rat die Kommission, dafür zu sorgen, dass dem Vorschlag eine Folgenabschätzung beigefügt ist.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions