Beschluss (EU) 2019/1915 des Rates vom 14. Oktober 2019 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus zur Erleichterung der Visaerteilung im Namen der Union
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus zur Erleichterung der Visaerteilung im Namen der Union wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — genehmigt.
Article 2
Die dem Abkommen beigefügten gemeinsamen Erklärungen werden im Namen der Union genehmigt.
Article 3
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 4
Die Kommission bewertet die Sicherheit und Integrität des Systems der Republik Belarus für die Ausstellung biometrischer Diplomatenpässe und deren technischer Spezifikationen und übermittelt diese Bewertung dem Rat. Der Rat entscheidet im Lichte dieser Bewertung über den Abschluss des Abkommens.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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