Beschluss (EU) 2019/2107 des Rates vom 28. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich der Überarbeitung des Anhangs 9 (Erleichterungen) Kapitel 9 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt im Hinblick auf Richtlinien und Empfehlungen für Fluggastdatensätze zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der im Namen der Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertretende Standpunkt bezüglich der Überarbeitung von Anhang 9 („Erleichterungen“) Kapitel 9 des Abkommens von Chicago im Hinblick auf Richtlinien und Empfehlungen zu Fluggastdatensätzen ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder des ICAO-Rates sind, gemeinsam vorgetragen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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