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Seqlense EUR-Lex

Richtlinie (EU) 2019/130 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Text von Bedeutung für den EWR.)

CELEX
32019L0130
Document type
DIR
Sector
Legislation
Date of document
2019-01-16
In force since
2019-02-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 13a Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern

Etwaige Vereinbarungen, die im Bereich dieser Richtlinie zwischen den Sozialpartnern geschlossen werden, sind auf der Webseite der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) aufzulisten. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.“

Article 2

1 Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie binnen zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

2 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Article 3

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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