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Seqlense EUR-Lex

Richtlinie (EU) 2019/1831 der Kommission vom 24. Oktober 2019 zur Festlegung einer fünften Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 2000/39/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32019L1831
Document type
DIR
Sector
Legislation
Date of document
2019-10-24
In force since
2019-11-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Es wird eine fünfte Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten für die EU für die im Anhang aufgeführten chemischen Arbeitsstoffe festgelegt.

Article 2

Die Mitgliedstaaten legen für die im Anhang aufgeführten chemischen Arbeitsstoffe unter Berücksichtigung der EU-Grenzwerte nationale Arbeitsplatz-Grenzwerte fest.

Article 3

Im Anhang der Richtlinie 2000/39/EG wird der Eintrag für Cumol mit Wirkung vom 20. Mai 2021 gestrichen.

Article 4

1 Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 20. Mai 2021 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Rechtsvorschriften mit und fügen ihrer Mitteilung ein oder mehrere erläuternde Dokumente in Tabellenform bei, aus denen die Entsprechungen zwischen den Bestimmungen der Richtlinie und den nationalen Bestimmungen hervorgehen. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

2 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Article 5

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 6

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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