Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/1985 der Kommission vom 28. November 2019 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates und Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32019L1985
Document type
DIR_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2019-11-28
In force since
2019-12-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Anhänge I und II der Richtlinie 2003/90/EG erhalten die Fassung von Teil A des Anhangs der vorliegenden Richtlinie.

Article 2

Die Anhänge der Richtlinie 2003/91/EG erhalten die Fassung von Teil B des Anhangs der vorliegenden Richtlinie.

Article 3

Für vor dem 1. Juni 2020 begonnene Prüfungen können die Mitgliedstaaten die Fassungen der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG anwenden, die vor der Änderung durch die vorliegende Richtlinie gegolten haben.

Article 4

Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 31. Mai 2020 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit. Sie wenden diese Rechtsvorschriften ab dem 1. Juni 2020 an. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die vorliegende Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

Article 5

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 6

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions