Verordnung (EU) 2019/37 der Kommission vom 10. Januar 2019 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Anhänge I und III der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 in der vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung gültigen Fassung entsprechen, dürfen bis zum 31. Januar 2020 in Verkehr gebracht werden und in Verkehr bleiben, bis die Bestände aufgebraucht sind.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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