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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2019/111 der Kommission vom 24. Januar 2019 zur Zulassung von Hopfenextrakt (Humulus lupulus L. flos) als Futtermittelzusatzstoff für Absetzferkel, Mastschweine und Schweinearten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (abgesetzt und für die Mast) (Text von Bedeutung für den EWR.)

CELEX
32019R0111
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2019-01-24
In force since
2019-02-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Zulassung

Der im Anhang genannte Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aromastoffe“ einzuordnen ist, wird als Futtermittelzusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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