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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2019/255 der Kommission vom 13. Februar 2019 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einzelheiten betreffend die Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die Berichterstattung über Finanzinstrumente, die technischen Merkmale der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Vorhaben und das System zur Aufzeichnung und Speicherung von Daten

CELEX
32019R0255
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2019-02-13
In force since
2019-02-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(4 Die Bezeichnung „Europäische Union“ wird immer ausgeschrieben. In Verbindung mit dem Emblem der Union dürfen folgende Schriftarten verwendet werden: Arial, Auto, Calibri, Garamond, Trebuchet, Tahoma, Verdana und Ubuntu. Kursivschrift, Unterstreichungen und Schrifteffekte sind nicht zulässig. Bei der Positionierung des Textes im Verhältnis zum Emblem der Union ist darauf zu achten, dass der Text sich nicht mit dem Emblem überschneidet. Die Schriftgröße muss in angemessenem Verhältnis zur Größe des Emblems stehen. Die Schrift muss je nach Hintergrund in der Farbe Reflex Blue, Schwarz oder Weiß gehalten sein.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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