Durchführungsverordnung (EU) 2019/454 der Kommission vom 20. März 2019 zur Zulassung von Zubereitungen aus Alpha-Amylase aus Bacillus amyloliquefaciens DSM 9553, Bacillus amyloliquefaciens NCIMB 30251 oder Aspergillus oryzae ATCC SD-5374 sowie einer Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Glucanase aus Trichoderma reesei ATCC PTA-10001 als Silierzusatzstoffe für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannten Zubereitungen, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen sind, werden als Zusatzstoffe in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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