Delegierte Verordnung (EU) 2019/463 der Kommission vom 30. Januar 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der freigestellten Einrichtungen (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
In Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2365 wird folgender Buchstabe c angefügt: „c) die Zentralbank, andere Stellen mit ähnlichen Aufgaben sowie sonstige öffentliche Stellen, die für die staatliche Schuldenverwaltung im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zuständig oder daran beteiligt sind.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Geltung der Verordnung (EU) 2015/2365 für das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet endet.
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