Verordnung (EU) 2019/543 der Kommission vom 3. April 2019 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Anhänge I, III und IV der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aktualisierung der Bezugnahmen auf bestimmte Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und der Aufnahme bestimmter Regelungen (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
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Article 1
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Die Anhänge I, III und IV der Richtlinie 2007/46/EG werden gemäß Anhang II dieser Verordnung geändert.
Article 3
1 Ab dem 24. April 2019 erkennen die Mitgliedstaaten für die Zwecke der EG-Typgenehmigung neuer Fahrzeugtypen hinsichtlich ihrer elektronischen Fahrdynamik-Regelsysteme (ESC-Systeme) nur Genehmigungen an, die nach der UN-Regelung Nr. 140 erteilt wurden.
2 Ab dem 24. April 2019 erkennen die Mitgliedstaaten für die Zwecke der EG-Typgenehmigung neuer Fahrzeugtypen hinsichtlich ihrer Reifendrucküberwachungssysteme nur Genehmigungen an, die nach der UN-Regelung Nr. 141 erteilt wurden.
Article 4
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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