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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2019/649 der Kommission vom 24. April 2019 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend andere Trans-Fettsäuren als solche, die auf natürliche Weise in Fett tierischen Ursprungs vorkommen (Text von Bedeutung für den EWR.)

CELEX
32019R0649
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2019-04-24
In force since
2019-05-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Gehalt an anderen Trans-Fettsäuren als solchen, die auf natürliche Weise in Fett tierischen Ursprungs vorkommen, von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln und von Lebensmitteln, die für die Abgabe an den Einzelhandel bestimmt sind, darf nicht mehr als 2 g pro 100 g Fett betragen.

Article 2

Lebensmittelunternehmer, die nicht für den Endverbraucher oder nicht für die Abgabe an den Einzelhandel bestimmte Lebensmittel an andere Lebensmittelunternehmer liefern, stellen sicher, dass die belieferten Lebensmittelunternehmer Angaben über die Menge an anderen Trans-Fettsäuren als solchen erhalten, die auf natürliche Weise in Fett tierischen Ursprungs vorkommen, wenn diese Menge mehr als 2 g pro 100 g Fett beträgt.

Article 3

Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Article 4

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Lebensmittel, die nicht der vorliegenden Verordnung entsprechen, dürfen bis zum 1. April 2021 weiter in Verkehr gebracht werden.

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