Durchführungsverordnung (EU) 2019/857 der Kommission vom 27. Mai 2019 zur Verlängerung der Zulassung von Saccharomyces cerevisiae CNCM I-1077 als Futtermittelzusatzstoff für Milchschafe und Milchziegen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 226/2007 (Zulassungsinhaber Danstar Ferment AG, vertreten durch Lallemand SAS) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Zulassung für den im Anhang genannten Zusatzstoff, der in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2
Die Verordnung (EG) Nr. 226/2007 wird aufgehoben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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