Durchführungsverordnung (EU) 2019/892 der Kommission vom 28. Mai 2019 zur Zulassung der Zubereitung aus Saccharomyces cerevisiae CNCM I-1079 als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Schweine außer Absetzferkeln und Sauen sowie alle Schweinearten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (Zulassungsinhaber: Danstar Ferment AG, vertreten durch Lallemand SAS) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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