Delegierte Verordnung (EU) 2019/1011 der Kommission vom 13. Dezember 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission in Bezug auf bestimmte Registrierungsbedingungen mit dem Ziel, die Nutzung der KMU-Wachstumsmärkte für die Zwecke der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu fördern (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(2 Emittenten, von denen keine Eigenkapitalinstrumente an einem Handelsplatz gehandelt werden, werden als KMU im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 13 der Richtlinie 2014/65/EU betrachtet, wenn der Nennwert ihrer im vorangegangenen Kalenderjahr an allen Handelsplätzen in der Union getätigten Anleiheemissionen 50 Mio. EUR nicht übersteigt.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 11. Oktober 2019.
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