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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1125 der Kommission vom 5. Juni 2019 zur Zulassung von Zinkchelat von Methioninsulfat als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR.)

CELEX
32019R1125
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2019-06-05
In force since
2019-07-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der im Anhang genannte Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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