Delegierte Verordnung (EU) 2019/1673 der Kommission vom 23. Juli 2019 zur Ersetzung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Bürgerinitiative
Text
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Article 1
Anhang I der Verordnung (EU) 2019/788 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2020 oder ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Geltung der Verträge nach Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union für das Vereinigte Königreich endet, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
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