Delegierte Verordnung (EU) 2019/1830 der Kommission vom 30. Oktober 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Artikel 8 der Richtlinie 2009/81/EG wird wie folgt geändert: 1. In Buchstabe a wird „443000 EUR“ ersetzt durch „428000 EUR“; 2. in Buchstabe b wird „5548000 EUR“ ersetzt durch „5350000 EUR“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2020.
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