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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2019/1889 des Rates vom 11. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

CELEX
32019R1889
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2019-11-11
In force since
2019-11-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

In der Verordnung (EU) 2017/2063 wird folgender Artikel eingefügt: „Artikel 18a (1) Der Rat, die Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) können personenbezogene Daten verarbeiten, um ihre Aufgaben gemäß dieser Verordnung wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehören a) seitens des Rates: Ausarbeitung und Durchführung von Änderungen der Anhänge IV und V; b) seitens des Hohen Vertreters: Ausarbeitung von Änderungen der Anhänge IV und V; c) seitens der Kommission: i) Aufnahme des Inhalts der Anhänge IV und V in die elektronisch verfügbare konsolidierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, die finanziellen restriktiven Maßnahmen unterliegen, und in die interaktive Weltkarte der Sanktionen, die beide öffentlich zugänglich sind; ii) Verarbeitung von Informationen über die Auswirkungen der gemäß dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen, z. B. Wert der eingefrorenen Gelder, und von Informationen über die von den zuständigen Behörden erteilten Genehmigungen. (2) Der Rat, die Kommission und der Hohe Vertreter dürfen gegebenenfalls einschlägige Daten, die Straftaten der in der Liste geführten natürlichen Personen, strafrechtliche Verurteilungen oder Sicherungsmaßregeln im Zusammenhang mit diesen Personen betreffen, nur in dem Umfang verarbeiten, in dem dies für die Ausarbeitung der Anhänge IV und V erforderlich ist. (3) Für die Zwecke dieser Verordnung werden der Rat, die in Anhang III dieser Verordnung angegebene Dienststelle der Kommission und der Hohe Vertreter zu „Verantwortlichen“ im Sinne von Artikel 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates bestimmt, um sicherzustellen, dass die betreffenden natürlichen Personen ihre Rechte nach der Verordnung (EU) 2018/1725 ausüben können.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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