Delegierte Verordnung (EU) 2019/2100 der Kommission vom 30. September 2019 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 durch Aktualisierung der Taxonomie, die für das einheitliche elektronische Berichtsformat zu verwenden ist (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815
Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/815 wird wie folgt geändert: 1. Anhang I wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. 2. Anhang II wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert. 3. Anhang VI wird gemäß Anhang III dieser Verordnung geändert.
Article 2 Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie wird auf Jahresfinanzberichte mit Abschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, angewendet.
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