Beschluss (EU) 2020/48 des Rates vom 21. Januar 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 4
Die Mitgliedstaaten, die von der in Artikel 185 Absatz 3 des Abkommens vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen möchten, teilen der Kommission und dem Generalsekretariat des Rates die Absicht, das zu tun, bis zum 28. Januar 2020 mit.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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