Beschluss (EU) 2020/244 des Rates vom 20. Januar 2020 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Text
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Article 1
Das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits wird hiermit im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), im Namen der Union die in Artikel 281 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation vorzunehmen, mit der die Union ihre Zustimmung zur vertraglichen Bindung an dieses Abkommen ausdrückt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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